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FAQ

NACHERHEBUNG VON ANSCHLUSSBEITRÄGEN – FRAGEN UND ANTWORTEN

WORUM GEHT ES?

Es geht um die Verteilung von Kosten, die nach 1991 für Investitionen in den Bau neuer bzw. die Verbesserung bestehender Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden sind. Es geht nicht um Beitragsnacherhebungen für Investitionen vor 1991.

WER IST BETROFFEN?

Betroffen sind Altanschlussnehmer in Versorgungsgebieten von öffentlichen Aufgabenträgern (Gemeinden oder Zweckverbände), die die Investitionskosten über Beiträge umlegen. Nicht betroffen sind hingegen Altanschlussnehmer in Versorgungsgebieten von öffentlichen Aufgabenträgern, die die Investitionskosten allein über Gebühren auf alle Anschlussnehmer umgelegt haben und das auch weiterhin tun.

WIE KANN ICH MICH WEHREN?

Wer einen Beitragsbescheid für einen Altanschluss erhält, kann dagegen auf verwaltungsrechtlichem Wege vorgehen. Dazu ist es nötig, gegen den Bescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen. Über den Widerspruch entscheidet die Institution, die den Bescheid ausgefertigt hat. Ein Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass der verlangte Betrag in der Regel innerhalb der im Bescheid gesetzten Frist bezahlt werden muss.

Die meisten Widersprüche werden abschlägig beschieden. Wer einen solchen Widerspruchsbescheid erhält, hat wiederum einen Monat Zeit, dagegen vor dem Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Hier aber tritt für die Mehrzahl der Betroffenen das Problem auf, dass sie sich das Risiko eines Prozesses nicht leisten können. Ein Ausweg aus dieser Lage wäre die Zulassung von Musterverfahren, bei denen Grundstückseigentümer im Rahmen einer Prozessgemeinschaft gemeinsam ein Verfahren finanzieren. Dessen Ergebnis wird dann auf alle Beteiligten angewendet. Solche Verfahren sind auch in Brandenburg durchaus zulässig und früher häufig geführt worden.

Solche Musterverfahren werden von den Zweckverbänden aber vielfach abgelehnt. Für viele Betroffene ist der weitere Rechtsweg in solchen Fällen durch die erforderlichen Kosten de facto praktisch versperrt.

Gerade auch wegen der Blockade von Musterverfahren ist es wichtig, dass sich die Altanschließer weiter auf politischem Weg wehren. Sie können mit dem Landtagsabgeordneten aus ihren Wahlkreisen sprechen, ihm ihren Protest mitteilen und dazu auffordern, die Thematik wieder in den Landtag zu bringen.

WAS BESAGT DAS BBU-RECHTSGUTACHTEN?

1. Beitragsnacherhebungen bis 2004 sind verjährt. Das im Grundgesetz verankerte Rückwirkungsverbot steht einer Neubegründung einmal verjährter Fristen entgegen.

2. In das KAG sollte ein entsprechender klarstellender Passus eingefügt werden. Über die Aufhebung bisheriger Beitragsbescheide sollte nachgedacht werden, ebenso über eine dann fällige Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge (Neuanschließer).

3. Beiträge zu Investitionen in Neubau oder Verbesserung ab 2004 können von den Altanschließern nacherhoben werden.






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